Änderung des Diplomstudienplans ab 1. Oktober 2017

01.10.2017

Am 22. Juni 2017 hat der Senat eine Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Rechtswissenschaften beschlossen, die am 1. Oktober 2017 in Kraft tritt.

Eckpunkte der Reform sind:

  1. Übungen
    Im judiziellen und im staatswissenschaftlichen Studienabschnitt soll der Besuch der Übungen im Sinne eines erwachsenengerechten Studierens nicht mehr verpflichtend sein, sondern auf freiwilliger Basis erfolgen, wobei den Studierenden der Besuch von Übungen vor Absolvierung einer Modulprüfung dringend empfohlen wird.

    Im Einführungsabschnitt wird neben der (schon bisher verpflichtenden) Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht die Absolvierung einer Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht und die Absolvierung eines Kurses Juristische Recherche verpflichtend sein. Dieser ersetzt die bisher zu absolvierende Lehrveranstaltung aus Medienkompetenz.

    Die Zahl der im Wahlfachbereich zu absolvierenden ECTS wird von 18 ECTS auf 26 ECTS erhöht, wobei Kurse und Übungen, die im judiziellen und staatswissenschaftlichen Abschnitt absolviert werden, im Ausmaß von höchstens 8 ECTS als Wahlfach verwendet werden können. Das bedeutet, dass die freiwillig erbrachten Übungen in diesem Umfang als Wahlfach verwendet werden können.

  2. Wirtschaftskompetenz
    Die Kurse aus Betriebswirtschaftslehre, Bilanzrecht und Finanzwissenschaften werden zusammengelegt und sind in Form einer einheitlichen – aus drei Teilen bestehenden – Lehrveranstaltungsprüfung mit 6 ECTS zu absolvieren.

  3. Übergangsregelungen
    Die Änderungen sollen ab 1. Oktober 2017 für alle Studierenden gelten. Das bedeutet zB, dass ab diesem Zeitpunkt alle Studierenden der Regelungen über die STEOP unterliegen.

    Die bisher absolvierten Leistungen werden anerkannt. Näheres wird mittels Übersichtsliste der Studienprogrammleitung bekanntgegeben.

    Die bisher positiv erbrachten Leistungen in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Bilanzrecht und Finanzwissenschaften werden berücksichtigt.

    Studierende, die das Diplomstudium vor dem WS 2017/18 begonnen und die Anfängerpflichtübung aus Bürgerlichem Recht vor dem 1. Oktober 2017 bereits absolviert haben,

    - können zu den Modulprüfungen des judiziellen und staatswissenschaftlichen Abschnitts zunächst auch ohne vollständige Absolvierung des Moduls juristische Falllösungskompetenz zugelassen werden. Der Kurs Juristische Recherche ist jedoch längstens bis Ende des Sommersemesters 2018 zu absolvieren.
    - Die Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht ist vor der schriftlichen Prüfung aus dem Fach Straf- und Strafprozessrecht zu absolvieren.

Um Sie näher zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten findet am 23.6. 2017, 14.00 Uhr s.t. im U 10 eine Informationsveranstaltung der Fakultät statt. Nähere Informationen finden Sie danach auch auf der Homepage der Fakultät.