Einladung zur Einreichung von förderungswürdigen Stiftungsprojekten

04.11.2021

Die Heinrich Graf Hardegg’sche Stiftung beabsichtigt auch für das Jahr 2021, wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften als Stiftungsprojekte in Auftrag zu ge-ben und aus Stiftungsmitteln in Form einer Einmalzahlung finanziell zu fördern.

Als wissenschaftliche Arbeiten kommen insbesondere in Betracht

 

  • a) Habilitations- und herausragende Dissertationsvorhaben;
  • b) Magisterarbeiten, die an einer erstklassigen ausländischen Universität im Rahmen eines LL.M. oder ähnlichen postgradualen Studiengangs angefertigt werden und deren wissenschaftliches Niveau guten Publikationen in rechtswissenschaftlichen Zeitschriften entspricht;
  • c) Sonstige Forschungsvorhaben, die in eine wissenschaftliche Publikation münden und mindestens den unter a) und b) genannten Qualitätskriterien entsprechen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossene Arbeiten können nicht mehr gefördert werden. Eine Arbeit gilt spätestens dann als abgeschlossen, wenn sie unter den Punkten a) und b) zur Begutachtung und unter c) zur Publikation eingereicht wurde.
Die Beauftragung einer wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Rechtswissenschaft ist jeden-falls an folgende Bedingungen gebunden:

 

  • Beauftragte müssen natürliche Personen sein.
  • Sie müssen entweder bereits ein Doktorat der Rechtswissenschaften haben oder zu einem rechtswissenschaftlichen Doktoratsstudium zugelassen sein oder – bei den unter b) genannten Vorhaben – zu einem postgradualen Aufbaustudium an einer erstklassigen ausländischen Universität zugelassen sein.
  • Beauftragte müssen unbescholten sein.

Das Kuratorium wählt aus den Projekteinreichungen die förderungswürdigen Arbeiten aus. An diesen sind die Werknutzungsrechte der Stiftung zu übertragen. Näheres regelt der von den Beauftragten zu unterzeichnende Vertrag mit der Stiftung.

Projekteinreichungen sind mit den üblichen Unterlagen (Projektbeschreibung, Lebenslauf, ge-gebenenfalls Kostenaufstellung, Aufstellung aller Förderungen, die für das gleiche oder ein sehr ähnliches Vorhaben von anderer Seite beantragt oder bewilligt wurden) sowie einem Empfeh-lungsschreiben (der Betreuungsperson bei Diplomand*innen und Dissertant*innen bzw. einer vergleichbaren geeigneten Person bei Habilitand*innen) bis 30. November 2021 zu richten an:

Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M.
Institut für Zivilrecht
Juridicum, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Tel: 4277-34802, Fax: 4277-9348
e-mail: wendehorst.sekretariat@univie.ac.at
e-mail: christiane.wendehorst@univie.ac.at