Human Rights Talk

20.11.2025

Systemsprenger:innen“ – Wie umgehen mit auffälligen, aber strafunmündigen Kindern?

Kinder unter 14 Jahren sind in Österreich nicht strafmündig. Sie gelten als nicht in der Lage, Unrecht einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln; daher können sie auch nicht (straf-)rechtlich belangt werden nur Erziehungsmaßnahmen kann das Jugend amt einleiten. Zwischen 2020 und 2024 hat sich die Zahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren in Österreich laut Polizeilicher Kriminalstatistik beinahe verdoppelt zunehmend handelt es sich um Fälle schwerer Gewaltkriminalität. Dem gegenüber steht die rückläufige Zahl tatsächlicher Verurteilungen in der nächstgelegenen Altersgruppe der 14 bis 17 Jährigen Aktuelle Gerichtsverfahren, die breite Aufmerksamkeit erregt haben, verdeutlichen die Brisanz des Themas.

Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 20. November 2025, 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Vienna Business School Hamerlingplatz, Hamerlingplatz 5-6, 1080 Wien

PROGRAMM