Rückblick: Romanissimum

27.11.2023

Am 17.11.2023 fand am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte ein national wie international hochkarätig besetztes „Romanissimum“ statt, dessen Inhalt dem Superlativ des Namens mehr als nur gerecht wurde.

Vier hervorragende Vorträge zu unterschiedlichen Themen des Fachbereichs sorgten für äußerst regen Andrang im Seminarraum des Instituts (um nicht zu sagen: er platzte aus allen Nähten). Auch die ausgiebigen Diskussionen bewegten sich auf hohem fachlichem Niveau. Anschließend erfolgte ein abendlicher Ausklang bei einem gemeinsamen Abendessen.

Dr. Bastian Zahn (München) behandelte den Verkauf von Gegenständen des Vermögens von Personenvereinigungen im römischen Recht.

MMag. Dr. Marlene Peinhopf (Graz) sprach zum griechischen Gedankengut in Labeos Definition der locatio conductio operis.

Dr. Sonja Dieckmann (Bielefeld) trug zur Condictio aus Genehmigung vor.

Der Vortrag von MMag. Dr. Christine Lehne-Gstreinthaler (Innsbruck) fragte: „Stützen des Staates oder Geißel der Bürger? – Die Tätigkeit der Publicani im Spannungsfeld zwischen Rechtsdurchsetzung und Rechtsmissbrauch“.