Die Neuregelung des assistierten Suizids

16.02.2022

Der VfGH hat im Dezember 2020 das rigorose Verbot der Unterstützung beim Suizid (§ 78 StGB) aufgehoben. Der Gesetzgeber hatt ein Jahr Zeit, um das Gesetz zu reparieren.

Mit 01.01.2022 ist eine Neufassung des § 78 StGB in Kraft getreten, die eine Suizidunterstützung bei schwer kranken Menschen nach ärztlicher Aufklärung nicht mehr für strafbar erklärt, sofern die sterbewillige Person volljährig ist und die Unterstützung nich aus einem verwerflichen Beweggrund erfolgt. Flankiert wird die Neuregelung durch das Sterbeverfügungsgesetz, das insbesondere die Anforderungen an eine schwere Krankheit festlegt. In ihren Vorträgen werden die Referenten die neue Rechtslage erörtern und die Frage duskutieren, inwieweit damit den Vorgaben des VfGH entsprochen worden ist.

Vortragende:

Univ.-Prof. Dr. Karl STÖGER, Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

Univ.-Prof. Dr. Alois BIRKLBAUER, JKU Linz, Institut für Strafrechtswissenschaften

Diese Veranstaltung wird online im Wege von Microsoft Teams abgehalten. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bis zum 09.02.2022 unter office@wjg.at, Frau Carina Pogats, ersucht.