Di, 28. März 2023, 18-20:30 Uhr, Juridicum, Hörsaal U11
ChatGPT & Recht. Gemeinsam mit: ReMeP Conferences, WZRI (rechtsinformatik.ACADEMY), Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Juridicum, Universität Wien, Lehr- und Forschungscluster rechtsinformatik.wien
Deutsch/English (Englische Kurzzusammenfassungen werden für Nicht-Deutschsprechende angeboten!).
- Thema 1: Large Linguistic Models (LLM) am Beispiel der Technologie ChatGPT. Zu Beginn werden Experten des Information Retrieval, der Textanalyse und der computer-gestützten Linguistik das Modell von ChatGPT erklären; insbesondere wie eine Antwort generiert wird und warum es (zu mindestens zu einem guten Teil) oft beindruckende richtige Ergebnisse bringt.
Was kann ChatGPT, wie kann man diese nutzen, was wird dies kosten, gibt es bereits ein deutsches Sprachmodell, was man die Forschungen von OpenAI so viel besser als unsere eigenen Arbeiten zu juristischen Natural Language Processing?
Impulsreferat: (Informelle) Forschungsgruppe „Information Retrieval, Natural Language Processing, Entity Recognition und Ähnlichkeitssuche (Clustering) im Recht“: Andi Rauber, Werner Winiwarter, Erich Schweighofer, Florina Piroi, Tobias Fink, Dieter Merkl, Michael Dietenbach u.v.a.
Vortragende: Florina Piroi, Tobias Fink (Team Prof. Rauber) - Thema 2: Das Expertenwissen von Jurist*innen ist in einem hohen Ausmass korpus-basiert, der sich dynamisch jeden Tag ändert (z.B. neue Gesetzesbestimmung oder neue Entscheidung). Das (vortrainiertes) Sprachmodell müsste auf den Korpus zum jeweiligen Geltungszeitpunkt zugreifen, damit man sinnvolle und relevante Ergebnisse bekommt. Falls dies nicht möglich ist: welche Indikatoren gibt es für die Jurist*innen, dass dieses Ergebnis risikobehaftet ist.
Wenn das Sprachmodell in Deutsch vorhanden ist: welche speziellen juristischen Fragen stellen sich da (dynamischer Textkorpus, Geltung, Anwendbarkeit, Metadaten etc.)?
Impulsreferat: Jack Conrad, Consultant (früher: Thomson Reuters Legal Regulatory) - Thema 3: Business Cases, Forschungsfragen und Ausblick Zum Abschluss wird der näheliegende Anwendungsfall besprochen: die Zusammenfassung eines Textes, nach objektiven Kriterien jedenfalls, aber auch nach subjektiven Zielen (für Jurist*innen entscheidend – was weiß ich noch nicht?). Dies scheint schon gut zu funktionieren; aber die Einbeziehung von Metadaten ist noch jedenfalls unzureichend. Die Evaluierung der Exaktheit und die Beherrschung der Fehlerquote ist entscheidend. Volle Exaktheit ist im Recht oft nicht möglich, aber das Risiko muss beherrschbar sein. Besonderes Augenmerk auf auf das Training der Mensch-Maschinen-Zusammenarbeit zu legen sein.
Moderation: Stefan Eder (Benn-Ibler Rechtsanwälte, cybly.tech, Bernhard Waltl (Liquid Law Institute)
Anmeldung: iris-conferences.eu