Podiumsdiskussion: Sprache, Recht & Sterbehilfe

27.01.2023

Seit 1. Jänner 2022 besteht für Menschen mit einer schweren oder unheilbaren Erkrankung, die Möglichkeit, eine gültige Sterbeverfügung zu errichten und ihr Leben selbst oder mithilfe eines anderen Menschen zu beenden.

Das Sterbeverfügungsgesetz – StVfG 2021 knüpft an die Durchführung der gesetzlich zulässigen Tötung verschiedene Voraussetzungen, die u.a. in Formulierungen wie sterbewillige Person, Hilfe leistende Person, dauerhafter, freier und selbstbestimmter Entschluss, wirksame Sterbeverfügung, wirtschaftliche Vorteile und lebensbeendende Maßnahmen, versprachlicht werden und normative Kraft entfalten.Sprache perspektiviert nicht nur das Leben, sondern auch das Sterben, und zuletzt den Umgang der Gesellschaft und des Rechtstaats mit schwerkranken und sterbenden Menschen.

In dieser Podiumsdiskussion widmen wir uns den aktuellen Spannungsfeldern des Sterbehilfediskurses.

  1. Kann und soll die Rechtsordnung ein Recht auf das Sterben gewährleisten?
  2. Welche Rolle kommt der Sprachverwendung in der Gesetzgebung zu und welche Probleme ergeben sich für die Ärzteschaft, das Pflegepersonal und Angehörige.

Mit Eva Masel (AKH, Medizinische Universität Wien), Daniel Green (ÖGRL, WU Wien), Christian Piska (ÖGRL, Uni Wien), Vanessa Baumgärtel (ÖGRL, Uni Wien) und Lara Badrel-Din (ÖGRL, Uni Wien)

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